13.10.2011: Pressemitteilung 105/11
Pressemitteilung 105/11
Zum Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichts:
Mehr war heute nicht zu erwarten!
„Keine Enttäuschung,“ lautet die nüchterne Einschätzung der BI
Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V. zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) über die Klagen gegen die
Nachtflugregelung am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in
Schönefeld.
„Mehr war heute nicht zu erwarten,“ stellt BI-Vorsitzender MATTHIAS
SCHUBERT fest. „Denn das Wesen der Planung ist im Kern immer eine
politische Entscheidung. Sie ist auch vom BVerwG nur auf die
Einhaltung rechtlicher Schranken hin überprüfbar.“ Man könne sich das
so vorstellen, dass das Gericht nur prüfen darf, ob auf einem Brief die
richtige Briefmarke klebt, aber nicht, welche inhaltliche Richtung im Brief
vorgegeben wird. Darauf könne gar nicht oft genug hingewiesen werden,
klärt SCHUBERT auf. Nicht das BVerwG trage die Verantwortung für
die Nachtflugregelung, sondern Politik und Verwaltung, die sich
dafür schämen sollten.
„Wir sind heute keine Verlierer, sondern das Urteil ist ein weiterer Grund
für uns alle, politisch aktiv zu bleiben. Das machen wir mit aller Kraft in
Brandenburg und Berlin mit der Volksinitiative und dem Volksbegehren
gegen Nachtflug,“ zeigt sich SCHUBERT entschlossen.
Den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg aber solle der Tag
heute die Erkenntnis bringen: Die Politik ist angezählt! Der
Bedenkenlosigkeit bei der Durchsetzung menschenfeindlicher
Planungen sind Grenzen gesetzt. Vertrauensschutz darf nicht länger mit
Füßen getreten werden! Das werde sich bei den Klagen von
Kleinmachnow und andern wegen der Rechtswidrigkeit der
Planfeststellung, die heute für die Nachtflugfrage nicht relevant waren,
bestätigen.
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Der Grundsatz des Vertrauensschutzes lasse sich nicht länger
aushöhlen. „Das haben wir beim jüngsten Urteil des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflug am Frankfurter Flughafen
gesehen, und wir werden es auch bei den weiteren Entscheidungen zur
Planfeststellung Schönefeld erleben, für die wir bis zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte gehen werden,“ kündigt SCHUBERT
an. In Frankfurt wie in Schönefeld seien die Menschen getäuscht
worden. „In Frankfurt wurde ihnen als Ergebnis der Mediation
zugesichert, es werde keine Nachtflüge mehr geben, wenn die neue
Bahn gebaut wird. Aber die Landesregierung hat sich daran nicht
gehalten!“ Für den Hauptstadtflughafen Berlin sei den Menschen
zugesagt worden, statt eines Mega-Airports weitab im
brandenburgischen Sperenberg werde bloß noch ein mittlerer Flughafen
für den regionalen Bedarf von Berlin und Brandenburg an nationalen und
internationalen Verbindungen und mit maximal 10 % Umsteigeranteil –
dafür aber stadtnah – in Schönefeld errichtet. Geradeaus verlaufende
An- und Abflugrouten würde breite Betroffenheiten verhindern. „Und
jetzt,“ gibt SCHUBERT die Antwort, „kommt am Stadtrand von Berlin ein
internationales Drehkreuz mit 40 bis 50 % Umsteigern und mit
Flugrouten überall, die mehr als 1 Million Menschen mit Lärm und
Abgasen überziehen. So kann Infrastrukturplanung in Deutschland nicht
mehr funktionieren!“
Kleinmachnow, den 13.10.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert