12.10.2011: Pressemitteilung 104/11
Pressemitteilung 104/11
BER/BBI-Akteneinsicht per einstweiliger Anordnung beantragt -
„VEB“-Schönefeld: Volksnah nur bei Lärm und Abgasen
„Es ist euer Flughafen, der Flughafen der Bürger von Brandenburg, und nicht der irgendwelcher
Großkapitalisten“, so hallten die Worte von Ministerpräsident Platzeck bei der denkwürdigen Anti-
Nachtflug-Demonstration am 29. August 2011 vor der Potsdamer Staatskanzlei. Sie haben sich
festgebrannt im Gedächtnis der Bürger, die der Landesvater damit sogleich in die Haftung für spätere
Betriebsverluste des Mammutprojekts nahm und denen er androhte, dass er ein Nachtflugverbot von
22 bis 6 Uhr für den Hauptstadtflughafen nie unterschreiben werde.
„Nun soll also Schönefeld u n s e r Flughafen sein, für den wir Lärm und Abgase ertragen und
unsere Lebensqualität opfern müssen, aber bei dem wir nicht entscheiden dürfen, wie er betrieben
wird?“ fragt MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., und
fügt direkt hinzu: „Auf diese Art der Teilhabe verzichten wir!“ Dieser Flughafen, so SCHUBERT
weiter, zerstöre mit seinem Betriebskonzept und seinen an Großmannssucht erinnernden
Ausbauplänen nicht nur die nachhaltigen Entwicklungschancen einer riesigen Region im Süden der
Hauptstadt. Zur Durchsetzung einer der Planfeststellung zuwider laufenden Expansionspolitik
verwehre er den Bürgern auch noch gesetzlich verbriefte Rechte auf Information und Akteneinsicht
Im Streit um den Zugang zu solchen Informationen aus der Planungsphase, die im Zusammenhang
mit den derzeitigen intensiven juristischen Auseinandersetzungen um die Flugverfahren und die
Planfeststellung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stehen, hat der Berliner Rechtsanwalt
PHILIPP HEINZ, der mehrere Klagen - auch für Kleinmachnower, Rangsdorfer und Zeuthener –
gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem BVerwG führt, nun beim zuständigen
Verwaltungsgericht Cottbus eine einstweilige Anordnung gegen die Flughafengesellschaft beantragt.
Es gebe gravierende Hinweise, dass den im Planfeststellungsverfahren beteiligten öffentlichen Stellen
bereits vor Planfeststellung klar war, dass die als Abwägungsgrundlage festgelegten geraden
Flugrouten für die tatsächlich beabsichtigten Kapazitätsanforderungen niemals würden umgesetzt
werden können. Trotzdem seien die damit verbundenen Folgen gänzlich neuer und weitaus größerer
Lärmbetroffenheiten wider besseres Wissen verschwiegen und Bürger rechtsmissbräuchlich um ihre
Rechte gebracht worden. “Es gibt einen sehr weitgehenden Anspruch auf Akteneinsicht bei
umweltrelevanten Vorgängen. Der Anspruch besteht gerade auch gegenüber Privatgesellschaften,
wenn sie – wie es bei der Flughafengesellschaft der Fall ist – von der öffentlichen Hand kontrolliert
werden,“ klärt Rechtsanwalt HEINZ auf. „Der Flughafen darf dieses Recht auf Information und
Transparenz nicht verwehren! Er will Akteneinsicht aber nur soweit zulassen, wie die Informationen
ohnehin öffentlich auslagen oder auch über andere Stellen bereits jetzt zugänglich sind. Das ist völlig
unzureichend!” kritisiert der Chef der Rangsdorfer BI, ROBERT NICOLAI.
Kleinmachnow, den 12.10.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de