06.10.2011: PM 103/11
Pressemitteilung 103/11
BER-Strategen:
Mit komfortablem Nachtflug zum planwidrigen Drehkreuz
Mit seiner Beilagenkampagne „Einer Region wachsen Flügel“ in großen deutschen
Tageszeitungen hat der Betreiber des künftigen Hauptstadtflughafens „Willy Brandt“ in
Schönefeld jetzt wieder die wahren Ziele seiner Nachtflugstrategie offengelegt: „Wenn
jedoch das Konzept von Air Berlin aufgehen sollte und die komfortable Nachtflugregelung
von den Bundesrichtern nicht kassiert wird, dürfte die Zahl der Umsteiger in Berlin
mittelfristig deutlich ansteigen – und damit auch die Bedeutung Berlins als internationales
Luftkreuz.“
Erneut wird also dokumentiert: Es gibt keinen nachtrandspezifischen Bedarf aus der
Funktionsbestimmung des Airports als Hauptstadtflughafen. Sondern hier will ein
Flughafenbetreiber und eine Fluggesellschaft Nachtflugbetrieb durchsetzen, um am Standort
Schönefeld im Widerspruch zur Planfeststellungsgenehmigung ein internationales Drehkreuz
zu etablieren. Dabei wird von beiden Firmen mit ihrer Fixierung auf einen unsicheren
betriebswirtschaftlichen Gewinn der Milliarden schwere Schaden außer acht gelassen, den
Nachtflug in Schönefeld an der Gesundheit der davon betroffenen Menschen tatsächlich
verursacht .
Bei den Nachflugverhandlungen am 20./21.9.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig hat weder das beklagte Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft noch der Flughafenbetreiber einen wirklichen Beweis für das Erfordernis von
Nachtflügen liefern können. Demgegenüber hat der renommierte Flughafenplaner Dieter
Faulenbach da Costa schon bei der Anhörung im Landtag am 7.4.2011 schlüssig belegt,
dass es in Schönefeld keinen unabweisbaren Nachtflugbedarf gibt. Die Regelungen zum
Nachtflugbetrieb im Planergänzungsbeschluss lassen Flüge wegen Verspätungen und
Verfrühungen in der Kernzeit der Nacht nicht zu. Folgerichtig können diese Flüge auch in
anderen Nachtzeiten ausgeschlossen werden.
Unterdessen erwarten mehr als eine Million Menschen in Brandenburg und Berlin, die durch
Nachtflüge bedroht sind, am 13.10.2011 das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den
Nachtflugklagen. “Dabei ist eines schon heute sicher,” hält MATTHIAS SCHUBERT,
Vorsitzender der BI Kleinmachnow gegen Flugrouten fest: “ Das höchste Gericht kann und
wird keine Entscheidung treffen, die es den Parlamenten verbietet, von seinem Urteil zu
Gunsten der Bevölkerung abzuweichen.” Deshalb bereiten sich die Bürgerinitiativen schon
jetzt auf die nächste Stufe ihrer Volksinitiative, das Volksbegehren, vor, mit dem sie ein
uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für den Hauptstadtflughafen anstreben.
Kleinmachnow, den 6.10.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert