17.01.2012: Pressemitteilung 113/12
Pressemitteilung 113/12
Urteil Nachtflug Schönefeld:
Planfeststellung hat Mist gebaut
Die jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) zur Nachtflugregelung am künftigen Haupstadtflughafen „Willy Brandt“ in
Schönefeld bestätigen: Der Planfeststellung liegen unrichtige Flugrouten zugrunde.
Mit der Grobplanung vom 30. März 1998 und den danach verwendeten geraden
Abflugrouten hätten sich die verantwortlichen Stellen nicht begnügen dürfen.
„Berechtigte Interessen korrekt abgewogen, wie Berlins Regierender Wowereit
meint? Von wegen!“, lauten die Kommentare im Kreis der BI Kleinmachnow gegen
Flugrouten e.V.. MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI, räumt zwar ein, dass
die Leipziger Bundesrichter trotzdem die Erheblichkeit der unrichtigen
Sachverhaltsermittlung für die Abwägung zum Planergänzungsbeschluss für
Schönefeld in Frage stellen, allerdings nur für die Abwägung hinsichtlich der
Betriebsregelung Nachtflugverbot. „Wir dürfen gespannt sein, ob diese Relativierung
auch bei der in Leipzig noch anhängigen Prüfung der Standortentscheidung selbst
genauso vorgenommen wird“. Jedenfalls habe die Brandenburger Landesregierung
jetzt schwarz auf weiß bescheinigt bekommen, „dass sie Mist gebaut hat“,
interpretieren die Aktivisten die Aussage der Richter. Es stimme eben nicht, dass bei
der Planung von Schönefeld "alles nach Recht und Gesetz erfolgt sei", wie
Ministerpräsident Platzeck am 4. November 2011 bei einer Besprechung in der
Staatskanzlei gegenüber den Bürgermeistern und Initiativsprechern der Gemeinden
Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf geäußert habe. Denn das BVerwG stellt
ausdrücklich fest, dass die Planungsbehörde nicht von parallelen Abflugstrecken
ausgehen durfte (Randnummer 155 des Urteils).
MATTHIAS SCHUBERT meint, allein schon wegen dieses vom BVerwG
festgestellten schwerwiegenden Fehlers, der – wäre er rechtzeitig aufgedeckt worden
– dem von Anfang an hart umstrittenen Vorhaben endgültig den Garaus gemacht
hätte, erwachse für die Politik eine moralische Verpflichtung gegenüber der von
diesem Fehler betroffenen Bevölkerung, zu deren Schutz unverzüglich ein strenges
Nachtflugverbot anzuordnen. Auch ein Nachtfluverbot von 22 bis 6 Uhr würde
selbstverständlich vor dem BVerwG Bestand haben, ist sich SCHUBERT sicher (vgl.
Randnummer 186 des Urteils und 199 mitte). Die Drehkreuzpläne müssten ebenfalls
schleunigst in der Versenkung verschwinden. „Die Planfeststellung Schönefeld ist so
grottenschlecht, dass sich solche Ausbaufantasien verbieten.“
Kleinmachnow, den 17.1.2012
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert