24.06.2011: Pressemitteilung
Pressemitteilung 32/11
24.06.11
Brandenburg: Volksinitiative für Nachtflugverbot startet
Mehr Demokratie: „In doppelter Hinsicht völliges Neuland“
Am kommenden Samstag (25. Juni) startet die Brandenburger Volksinitiative "Für eine Änderung des § 19 Abs. 11 des Landesentwicklungsprogramms zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!" mit der Unterschriftensammlung. Ihr Ziel ist es, Nachtflüge am Flughafen Berlin Brandenburg International zwischen 22 und 6 Uhr zu verhindern. Da der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Luftverkehrs hat, nimmt die Volksinitiative einen Umweg. Sie fordert die Brandenburger Landesregierung dazu auf, mit der Landesregierung Berlins in Verhandlungen zu treten, um den Staatsvertrag der beiden Länder von 1997 zu ändern. In dem Staatsvertrag soll künftig festgeschrieben sein, dass der Flugverkehr am Flughafen Berlin Brandenburg International so organisiert wird, dass Nachtflüge zwischen 22 und 6 Uhr nicht nötig sind. Da auch in Berlin entsprechende Bürgerinitiativen aktiv sind, wird hier voraussichtlich Mitte Juli mit der Unterschriftensammlung für einen Antrag auf Volksbegehren begonnen.
„Die Initiativen fürs Nachtflugverbot betreten in doppelter Hinsicht absolutes Neuland“, sagt Oliver Wiedmann vom Verein Mehr Demokratie. „Zum einen gab es bisher keine Initiative, die gleichzeitig in Berlin und Brandenburg durchgeführt wurde. Zum anderen hat es zuvor noch nie eine Initiative gegeben, die sich auf die Änderung eines Staatsvertrages bezieht.“
Eine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Initiativen findet nach erfolgreicher Unterschriftensammlung statt. In Brandenburg müssen für die Volksinitiative rund 20.000 Unterschriften gesammelt werden, in Berlin für den Antrag auf Volksbegehren ebenso viele. Beide Verfahren sind jeweils der erste Schritt der dreistufigen Volksgesetzgebung. Kommen die zweimal 20.000 Unterschriften zusammen und werden die Initiativen nicht für rechtlich unzulässig erklärt, dann ist sowohl in Brandenburg als auch in Berlin ein Volksbegehren möglich. Ist dieses wiederum erfolgreich, so kommt es zum Volksentscheid. „In Berlin gab es bereits drei von den Bürgern angestoßene Volksentscheide, in Brandenburg noch keinen einzigen. Grund dafür sind die restriktiven Gesetze in Brandenburg, die die Volksgesetzgebung stark erschweren“, so Wiedmann.
Kontakt zur Initiative: www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de
Pressesprecherin Lynn Gogolin
Mehr Demokratie e.V.
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