17.02.2011: Pressemitteilung 42/11
Pressemitteilung 42/11
Zur Flugrouten-Imagekampagne der DFS
Kunstflug durch die Planfeststellung
Wie eine professionell angelegte Imagekampagne zu Gunsten der Deutschen Flugsicherung (DFS) lesen sich die Meinungsäußerungen ihres Chefs Kaden und einiger seiner Mitarbeiter, die am
17. Februar in großen und überregionalen Zeitungen zu finden sind. Sie eröffnen zugleich Zugang zu einem für eine Bundesbehörde (in der Rechtsform einer GmbH) völlig ungewöhnlichen Verständnis eines Planfeststellungsbeschlusses: Jahre nach der Planfeststellungsgenehmigung von 2004 und auch Jahre nach ihrer höchstrichterlichen Bestätigung von 2006 fällt einem Flugroutenplaner der DFS - „als der Auftrag zur Flugroutenplanung für den BBI kam“ - die Lage von Blankenfelde und Mahlow auf. Und er dachte „Die umfliegen wir, sonst wird es für sie unzumutbar“, und plante entsprechend.
Damit, so die Bewertung des Sprechers der Kleinmachnower Flugrouten-BI MATTHIAS SCHUBERT, wurde kurzer Hand der BBI-Planfeststellung im Nachhinein die Grundlage entzogen. Denn der BBI ist mit geraden An- und Abflugrouten aufgrund von Vorgaben der DFS geplant und genehmigt worden. „Wem das nicht passt, der stellt die Genehmigung und die Inbetriebnahme des neuen Hauptstadtflughafens in Frage“. Wenn durch die neuen Routenplanungen der DFS jetzt zigtausende Menschen, die nach der Planfeststellung mit keinerlei Fluglärmbelastung rechnen mussten, neu von Fluglärm betroffen werden, könne der Plan keinen Bestand haben. Jetzt spreche somit noch mehr für den schlimmen und durch Urkunden im Dezember letzten Jahres bestätigten Verdacht, dass die Planfeststellung des BBI nur durch Täuschung ermöglicht worden ist. Wenn ein DFS-Mitarbeiter beim ersten Blick auf die Landkarte sieht, dass irgendwo nicht geradeaus geflogen werden darf, dann hätte seine Behörde das vorher auch feststellen müssen, und dann beruht die Planfeststellung einmal mehr auf unrichtigen Annahmen. Wer sich davon überzeugen will, dass nur mit geraden An- und Abflugrouten geplant worden ist, findet dies im Ordner 37 des Planfeststellungsverfahrens,
Plan M2.1-5, rät SCHUBERT. Diesen Plan werde die BI bei ihrem BBI-Bürgerforum am 28.2.2011 im Kleinmachnower Rathaus präsentieren.
Die kunstvollen Loopings der DFS bringen ansonsten keine neue Klarheit, sondern bereichern das von den betroffenen Bürgern der Region seit langem beklagte Verwirrspiel. Die staatlichen Stellen, und dazu gehört auch die DFS, die für die Planfeststellung und die dieser zugrunde liegenden Planung mit geraden An- und Abflugrouten verantwortlich sind, können sich dieser Verantwortung nicht entledigen. Es wäre zu billig, dafür nun eine Fluglärmkommission in Haft zu nehmen, die schon aufgrund ihrer Zusammensetzung mit Luftwaffe, Flughafengesellschaft und auch sämtlichen Airlines dafür niemals geeignet sein könnte.
„Wir haben in unserer BI inzwischen selbst die Zahlen der Neubetroffenen analysiert und werden die Ergebnisse bei unserem Forum am 28.2.2011 vorstellen,“ kündigt SCHUBERT an.
Kleinmachnow, den 17.2.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Unterberg 31
14532 Kleinmachnow
Tel.: 015140133961
Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de