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26.11.2010: Pressemitteilung 21/10

Pressemitteilung 21/10
Entscheidung über BBI-Flugrouten liegt beim Bund
Bürger stärken Bundesverkehrsminister den Rücken

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das Flugverfahren einschließlich der Flugwege per Rechtsverordnung festlegen darf, untersteht eindeutig der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(§ 1 Abs. 2 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung).

In der öffentlichen Diskussion scheint vielen nicht bewusst zu sein, was sich hinter dem Begriff der Fachaufsicht tatsächlich verbirgt. Wer meint, Fachaufsicht sei nur nachträgliche Kontrolle, der irrt. Das klassische Instrument ministerieller Aufsicht sind Weisungen und Erlasse. Das Bundesaufsichtsamt und die diesem unterstellte Deutsche Flugsicherung können somit nicht nach Gutdünken schalten und walten. „Der einzige, der hier wirklich das Sagen hat, ist und bleibt der Bundesverkehrs-minister“, bekräftigt die Bürgerinitiative “Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow“. Schließlich sei höchstrichterlich längst klargestellt, dass das Wesen der Planung im Kern immer eine politische Entscheidung ist. Diese politische Entscheidung ist gerichtlich nur auf die Einhaltung rechtlicher Schranken hin überprüfbar. Das kann jeder im unmissverständlichen Schönefeld-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2006 nachlesen. Und das gilt auch für die Planung von Flugrouten.

Für die Flugroutenplanung am neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg International hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer die politische Entscheidung bereits getroffen: „Die ursprünglichen Routen müssen die Basis aller Arbeiten sein.“ Das anzuweisen ist sein gesetzlich verbrieftes Recht und seine unangreifbare Kompetenz. „Wo kommen wir hin, wenn nachgeordnete Behörden ihrem Minister sagen, wo es langgeht!“, kritisiert die Bürgerinitiative das Verhalten der Flugsicherung. Diese hatte sich nach dem Minister-Machtwort geweigert, die neuen Flugrouten vom Tisch zu nehmen, und gleichzeitig die Verantwortung auf die Fluglärmkommission (FLK) weitergeschoben. Die FLK hat jedoch weder die sachlichen noch die personellen Mittel, Flugrouten zu planen. Als bloßer Beraterkreis kann die FLK nur Empfehlungen und Anregungen geben.

Kleinmachnow, den 26.11.2010

V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Unterberg 31
14532 Kleinmachnow, Tel.:015140133961
Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de