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24.12.2010: Pressemitteilung 30/10

Pressemitteilung 30/10
BBI-Flugroutenkomplott:
Klagen beim Bundesverwaltungsgericht
Bürger aus Zehlendorf, Steglitz, den Havelseen-Gemeinden Werder, Nuthetal,
Michendorf, Schwielowsee, sowie aus Rangsdorf und Kleinmachnow, die sich wie
viele andere im Planfeststellungsverfahren für den Hauptstadtflughafen Berlin
Brandenburg International (BBI) systematisch um ihr Beteiligungs- und Klagerecht
gebracht fühlen, unterstützen gemeinsam mehrere private Anfechtungsklagen vor
dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Gemeinde Kleinmachnow, vertreten
durch ihren Bürgermeister MICHAEL GRUBERT, und ihre Gemeindliche
Wohnungsgesellschaft haben ebenfalls Klage erhoben.
Rechtsanwalt Christian v. Hammerstein und Rechtsanwalt Philipp Heinz haben die
Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie die Anfechtungsklagen
gegen den Planfeststellungsbeschluss termingerecht zum 24.12.2010 eingereicht.
v. Hammerstein ist Mitglied der renommierten international tätigen Anwaltssozietät
RAUE Berlin. Sie steht für besondere Stärke auf dem Feld des staatlich dominierten
Infrastruktursektors. Heinz ist bundesweit für Bürgerinitiativen, Verbände, Gemeinden
und Unternehmen tätig, die sich mit Großvorhaben auseinandersetzen. Kürzlich hat
er für Privatpersonen in Datteln (NRW) und Umgebung mittels eines
Gerichtsverfahrens erwirkt, dass der Bebauungsplan für eines der größten
Steinkohlekraftwerke Europas aufgehoben wurde. Dieses Urteil sorgt vor allem
deshalb für viel Beachtung, weil das Milliardenprojekt fast fertig gestellt ist und
nunmehr unter Umständen wieder abgerissen werden müsste.
Die privaten Kläger aus der Bürgerinitiative „Weg mit Flugrouten über
Kleinmachnow“ und aus Rangsdorf gehen den Weg zum höchsten deutschen
Gericht nach Leipzig gleichsam stellvertretend für hunderttausende Menschen aus
Berlin und Brandenburg. Sie sind überzeugt, dass der BBI-Planfeststellungsbeschluss
rechtswidrig ist. Von Anfang an sei bewusst mit Geradeaus-Routen
geplant worden, auf die sich diese Hunderttausende auch verlassen hätten. Das hat
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer am 22.12.2010 noch einmal
unterstrichen. Wie sich jetzt herausstellt, erhärtet sich der Verdacht, dass die
Flughafenbetreiber, die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die
Planfeststellungsbehörde damit der Öffentlichkeit aber nur vorgegaukelt haben, dass
es eine eng abgrenzbare Betroffenheit gebe. Deren Ausmaße wollte man zudem
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noch abmildern, allerdings nur durch eine sehr beschränkte Umsiedlung und
passiven Lärmschutz. Gegen ein umfassendes strenges Nachtflugverbot von 22:00
bis 6:00 Uhr, das für die am schwersten betroffene Region von Müggelheim bis
Ludwigsfelde zwingend wäre, sträuben sich die Betreiber dagegen noch immer.
Am 6.9.2010 präsentierte die DFS plötzlich um fast 50° abknickende Flugrouten. Sie
seien bei dem Zweibahnsystem unabdingbar für den immer schon vorgesehenen
gleichzeitigen Abflug von zwei Flugzeugen nebeneinander. Sechs Jahre nach der
Planfeststellung stellte die DFS damit die genehmigte Planung auf den Kopf, machte
die planfestgestellten Lärmschutzzonen zu Makulatur und verzehnfachte die Zahl der
Lärmbetroffenen auf über siebenhundertausend, indem sie die der Planung zugrunde
gelegten Geradeaus-Routen einfach knickte. So werden die Menschen im Berliner
Süden und in Brandenburg zu Gefangenen dauerhaften Fluglärms. Mit
Verlässlichkeit staatlicher Planung habe dies nichts mehr zu tun. Ein Flughafen mit
solchen gewaltig negativen Auswirkungen hätte nie genehmigt werden können und
nicht genehmigt werden dürfen.
Mit dem am 10.12.2010 in der Presse veröffentlichten Schreiben vom 7.10.1998 des
Chefs der früheren Flughafen-Planungsgesellschaft an das Bundesverkehrsministerium
sei die Täuschungsabsicht deutschlandweit bekannt gemacht worden.
Dass die DFS sie anschließend vollzogen habe, sei inzwischen ebenfalls zu
vermuten.
Die Veröffentlichung des so genannten „Herberg-Schreibens“ vom 7.10.1998 habe
eine kurze 14-Tagesfrist bis zum heutigen Heiligen Abend in Gang gesetzt und den
Klägern in dieser Zeit den Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
sowie die Möglichkeit der Anfechtungsklage eröffnet. „Wir sind es unseren
Mitbürgern schuldig, diese Chance zu ergreifen. Eine vorsätzliche Täuschung darf
keinen Bestand haben!“, bekräftigt BI-Sprecher MATTHIAS SCHUBERT. „Diese
Bescherung zur Weihnacht haben sich der Bund und die beteiligten Länder Berlin
und Brandenburg selbst zuzuschreiben“, heißt es ergänzend aus der BI.

Kleinmachnow, den 24.12.2010
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
14532 Kleinmachnow
Unterberg 31
Tel.:015140133961

Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de