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11.01.2013: Pressemitteilung 140/13

Pressemitteilung 140/13

EU-Kritik an BER-Flugroutenfestlegung zeigt:
LÜGEN HABEN KURZE BEINE

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Anwälte von Kleinmachnower und Rangsdorfer Klägern bereits im Juli letzten Jahres nachgewiesen, dass bei der Planfeststellung für den neuen Hauptstadt-Flughafen in Schönefeld die Bevölkerung durch alle verantwortlichen staatlichen Stellen von Anfang an getäuscht worden ist. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat diese Täuschung als wahr anerkannt.
Jetzt zeigt sich, dass die Lügen aus der Planfeststellung, der Hauptstadtflughafen werde nur mit geraden Abflugrouten betrieben, kurze Beine haben. Denn mit der gestrigen Feststellung der EU-Kommission, dass die Flugrouten über den Rangsdorfer See und über den Müggelsee gegen zwingendes Europäisches Recht verstoßen, setzt es die nächste schallende Ohrfeige – diesmal für Bundesverkehrsminister Ramsauer persönlich und für die in seinem ureigensten Verantwortungsbereich operierenden Behörden Deutsche Flugsicherung (DFS) und Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Es ist eben nicht egal, wo geflogen wird. Wenn das Bundesverkehrsministerium und seine Unterbehörden argumentierten, für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Flugrouten bestünde keine rechtliche Verpflichtung, dann hat solche Überheblichkeit jetzt ein Ende.
Tatsächlich haben die Beschwerden der Friedrichshagener Bürgerinitiative und der Bürgerinitiative Schallschutz Rangsdorf das Potenzial, Rechtsgeschichte zu schreiben. Der Kampf Hunderttausender gegen Umweltvernichtung und Gesundheitsbeeinträchtigung durch betrügerische Flughafenplanungen hat in der EU-Umweltgesetzgebung eine wirksame Stütze gefunden.
Am 23.1.2013 verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstmals über die Flugroutenklage der Gemeinde Kleinmachnow, die unmittelbar nach dem Flugroutenentscheid des BAF Anfang vergangenen Jahres eingereicht worden ist.
Das Brüsseler Votum müsste bedeuten, dass das OVG entweder die Frage der Rechtswidrigkeit dem Europäischen Gerichtshof vorlegt oder selbst entscheidet, dass der EU-Rechtsverstoß vorliegt. Dann aber muss das ganze Betriebssystem des Hauptstadtflughafens auf den Prüfstand, weil das Flugroutengeflecht sich auflöst und auch an den Nord-West-Abflügen wegen Abwägungsfehlerhaftigkeit nicht mehr festgehalten werden kann. Schließlich habe die DFS heute in den Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) selbst behauptet, dass die Flugrouten für den Hauptstadtflughafen ein „austariertes Gesamtsystem“ seien, aus dem nicht einzelne gestrichen werden könnten.

Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
Kleinmachnow, den 11.1.2013
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert