14.05.2012: Pressemitteilung 124/12
Pressemitteilung 124/12
Hauptstadtflughafen muss Akten öffnen
OVG Berlin-Brandenburg ordnet Herausgabe an
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus, Kleinmachnower Fluglärmbetroffenen Akteneinsicht bei der Flughafengesellschaft zu verwehren, hat großen Erfolg gebracht. Wie Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ bestätigt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute die Flughafengesellschaft im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, seinen Mandaten aus Kleinmachnow den Zugang zu bislang unter Verschluss gehaltenen Informationen zu gewähren.
„Wir sind extrem gespannt, welche Informationen wir beim Flughafen aus seiner Planungsgeschichte noch finden werden. Das OVG hat uns u.a. einen weiten Zugang zur Korrespondenz des Flughafens mit Dritten wie der Deutschen Flugsicherung ermöglicht", bilanziert Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ.
Sieben Monate habe der Rechtsstreit gedauert, verweist HEINZ auf den erheblichen Zeitbedarf. Aber die rasche Entscheidung, mit der das OVG nunmehr den Beschluss der Cottbusser Verwaltungsrichter kassiert hat, eröffne die Chance, beim Flughafen noch wichtige Fakten zur Untermauerung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu Tage zu fördern. Dazu sei alle Eile geboten, nachdem ebenfalls an diesem Montag das Bundesverwaltungsgericht öffentlich angekündigt hat, über diese Klagen am 3. und 4. Juli 2012 in Leipzig zu verhandeln.
„Für künftige Akteneinsichtsverlangen ist bedeutsam, dass das OVG unsere Rüge der zu engen erstinanzlichen Auslegung des Umweltinformationsbegriffes vollumfänglich bestätigt,“ so HEINZ. Seines Wissens nach sei es das erste Mal in Deutschland, dass ein privatwirtschaftlich organisierter Flughafen gerichtlich zu einer umfassenden Akteneinsicht gezwungen werden konnte. Deshalb habe das Verfahren grundsätzliche Bedeutung für die Arbeit von Betroffenen und Bürgerinitiativen.
Der Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative, MICHAEL LIPPOLDT, schätzt die Tragweite der OVG-Entscheidung genauso ein. Es gehe um Zugang und Verbreitung von Informationen, die dazu beitragen, den Meinungsaustausch und eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen. „Der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg setzt hierfür Maßstäbe.
Und er ist unanfechtbar!“
Kleinmachnow, den 14.5.2012
V.i.S.d.P.:
Michael Lippoldt
Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de