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15.03.2012: Pressemitteilung 121/12

Pressemitteilung 121/12

Hauptstadtflugafen verweigert Akteneinsicht
Kleinmachnower legen Beschwerde ein

Beschwerde gegen den Beschluss das Verwaltungsgerichts Cottbus,
Kleinmachnower Fluglärmbetroffenen Akteneinsicht bei der Flughafengesellschaft zu
verwehren, hat Rechtsanwalt PHILIPP HEINZ jetzt fristgerecht beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Seit nunmehr fünf Monaten
weigert sich die Flughafengesellschaft, den Zugang zu ihren Planungsakten zu
öffnen.
„Die Zeit drängt,“ erläutert MATTHIAS SCHUBERT, Vorsitzender der BI
Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., „denn die Klagen von Kleinmachnower
Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss sollen vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 3./4. Juli dieses Jahres mündlich verhandelt
werden. Dazu wollen wir auf für uns wichtige Dokument zugreifen, die der Flughafen
unter Verschluss zu halten versucht.“ Anwalt PHILIPP HEINZ fügt hinzu, dass das
Bundesverwaltungsgericht wegen der Verzögerung durch das Verfahren in Cottbus
den Klägern eine Fristverlängerung für ihre abschließenden Schriftsätze bis Anfang
April eingeräumt hat.
Auf so viel Verständnis hoffen die Kleinmachnower nun auch beim
Oberverwaltungsgericht in Berlin. Sie brauchen die Akteneinsicht, um im Kampf
gegen den „unmenschlichen Standort Schönefeld“ (Manfred Stolpe) zu obsiegen,
dessen Planfeststellungsgenehmigung nach Einschätzung vieler mit Täuschung und
Betrug behaftet ist, ergänzt BI-Sprecher MICHAEL LIPPOLDT.

Kleinmachnow, den 15.3.2012

V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert