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07.06.2012: Pressemitteilung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM
BRANDENBURGER LANDTAG

PM 87
Potsdam, 7.6.12


Land muss gegen rechtswidrige Umsetzung des Lärmschutzprogramms
einschreiten

Die Landesregierung muss aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Brandenburger Landtag umgehend dafür Sorge tragen, dass
beim Lärmschutzprogramm am BER die rechtlichen Vorgaben eingehalten
werden. „Nach den heutigen Ausführungen von Verkehrsminister Jörg
Vogelsänger zum angeblichen Klarstellungsantrag der
Flughafengesellschaft ist die Katze aus dem Sack: Die
Flughafengesellschaft (FBB) will nichts klarstellen. Sie will erwirken,
dass der derzeitige Rechtsanspruch der BER-Anrainer durch ein neues
Verfahren aufgeweicht wird“, sagte der umweltpolitische Sprecher der
Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. „Im Klartext heißt das auch, dass die
derzeit angewandten Maßstäbe bei der Umsetzung des Lärmschutzprogramms
gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen. Die Landesregierung und
hier speziell die Planfestellungsbehörde muss gegen dieses rechtswidrig
Agieren der Flughafengesellschaft einschreiten und dafür sorgen, dass
die Lärmschutzmaßnahmen die Einhaltung der verbindlichen Grenzwerte
garantieren.“

Verkehrsminister Vogelsänger hat heute in der Fragestunde des Landtags
erläutert, dass es sich bei dem beschönigend als
“Klarstellungsantrag“ bezeichneten Antrag der
Flughafengesellschaft um einen Antrag auf Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses für den BER handelt. Der geltende
Planfeststellungsbeschluss schreibt vor, dass es in den sechs
verkehrsreichsten Monaten tagsüber im Inneren von Wohnungen durch
Fluglärm durchschnittlich keinen höheren Maximalpegel als 55 Dezibel
geben darf. Die passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster,
Lüfter etc.), die seit Monaten in Verantwortung der FBB umgesetzt
werden, legen jedoch ein Schallschutzniveau zu Grunde, bei dem eine bis
zu sechsmalige Überschreitung von 55 Dezibel möglich ist.

MICHAEL JUNGCLAUS bezeichnete es als skandalös, dass ein Unternehmen,
das sich zu hundert Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befindet,
eine Aufweichung des geltenden Lärmschutzniveaus beantragt und damit
Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf Lärmschutz in Abrede stellt.
„Ich möchte gerne wissen, ob der Aufsichtsrat der FBB über dieses
Vorgehen informiert wurde und wenn ja, wie er sich dazu verhalten
hat.“



BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
www.gruene-fraktion.brandenburg.de