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21.02.2012: Pressemitteilung 119/12

Pressemitteilung 119/12

BER Schönefeld ist gesundheitsschädlich:
Weltgesundheitsorganisation und Umweltbundesamt warnen vor Fluglärm,
Aktenfund belegt Mitwisserschaft der Politik seit 1994

„Das Thema Lärm – auch Fluglärm - ist lange unterschätzt worden“, rügt Jochen
Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. In einem SWR2-Gespräch mahnte er
jüngst zum wiederholten Mal, dass insbesondere nächtlicher Lärm die Herz-
Kreislauf-Erkrankungen im Umfeld von Flughäfen deutlich spürbar ansteigen lasse.
Das Umweltbundesamt habe deshalb auch eine Ausweitung der Nachtruhe am
neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg gefordert, die Politik aber habe anders
entschieden, weil sie die wirtschaftliche Bedeutung des neuen Flughafens in der
Abwägung höher eingeschätzt habe.

Zsuzsanna Jakab, WHO-Regionaldirektorin für Europa, nimmt wegen der
Gesundheitsschädigungen durch Fluglärm auch kein Blatt vor den Mund: Bei der
Eröffung des Erweiterten Europäischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit
(ECEH) vor wenigen Tagen in Bonn hat sie allen Verantwortlichen ins Gedächtnis
gerufen, dass Verkehrslärm in Westeuropa Jahr für Jahr zum Verlust von mehr als
einer Million gesunder Lebensjahre führt.

„Und die Politik, die bei uns für das Lärm- und Abgas-Monster Schönefeld
verantwortlich ist, tut so, als ginge sie das alles nichts an,“ kritisiert der Sprecher der
BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V., MICHAEL LIPPOLDT. „Dabei konnten alle,
die den Standort Schönefeld ausgewählt haben, und die heute mit den Schultern
zucken, wissen, dass sie sich mit dem Bau dieses Stadtflughafens an der
Gesundheit von mehr als einer Million Berliner und Brandenburger versündigen.“

LIPPOLDT verweist dazu auf den neuesten Aktenfund seiner BI aus dem
Raumordnugsverfahren von 1994. In äußerster Schärfe habe das damals für die
Raumordnung zuständige und von Matthias Platzeck geleitete Ministerium am
7.10.1994 sein Veto gegen Schönefeld formuliert:

„Aus Sicht des Immissionsschutzes ist wegen der großen Anzahl
lärmbeeinträchtigter Menschen, die insbesondere bei Nachtflugverkehr mit
hoher Wahrscheinlichkeit einem Herzinfarktrisiko ausgesetzt werden würden,
der Standort Schönefeld-Süd auszuschließen, um das grundgesetzlich
geschützte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 (2))
gewährleisten zu können.“

Die Begründung, mit der dieses Veto im Raumordnungsverfahren untermauert
wurde, basierte auf den bereits damals bekannten lärmmedizinischepidemiologischen
Untersuchungen, die bis heute in vielfältigster Weise überall in
der Welt wissenschaftlich bestätigt worden sind. Die Akten belegen, was die
Beamten den Planern und Entscheidern für Schönefeld damals ins Stammbuch
geschrieben haben:

„Die Morbiditäts- und Mortalitätsrate durch Herzinfarkt wird schon ab Spitzenpegeln
unter – mit Sicherheit aber ab – 55 dB (A) am Aufenthaltsort eines schlafenden
Menschen signifikant erhöht. Nur bei einem strikten Nachtflugverbot wäre die o. g.
Veto-Schlußfolgerung abmilderungsfähig. In diesem Falle würde die bisherige
Bewertung des Standortes Schönefeld-Süd als „ungeeignet“ fortgelten.“ Keiner der
Verantwortlichen, der das wusste, werde jemals seine Hände in Unschuld waschen
können, wenn die Lärm- und Abgaslast ihre zerstörerische Wirkung ausbreitet.
„Ein strenges Nachflugverbot von 22 bis 6 Uhr in Schönefeld und an allen stadtnahen
Flughäfen in Deutschland ist das Mindeste, was Politik und Verwaltung nunmehr
rasch anordnen müssen,“ fordern viele zehntausende Demonstranten, die dafür seit
langem an den Flughafenstandorten auf die Straße gehen.

Der nächste Groß-Demo-Aufzug in Berlin, bei dem das Aktionsbündnis für ein
lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB) für ein strenges Nachtflugverbot von
22 bis 6 Uhr demonstriert, wird am kommenden Samstag um 14:00 Uhr von der
Gedächtniskirche über den Kurfürstendamm stattfinden. Eine bundesweite
Demo des ABB an allen großen Flughafen-Standorten folgt am
24. März.

Michael Lippoldt Matthias Schubert
für BI Kleinmachnow für ABB

Kleinmachnow, den 21.2.2012

V.i.S.d.P.:
Michael Lippoldt


Anlage:
Aktenfund Raumordnungsverfahren [1.037 KB]