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05.05.2011: Offener Brief

Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld e.V.
Postanschrift: Am Rathaus 1 14979 Großbeeren
Vorstand:
Vorsitzender Bürgermeister Carl Ahlgrimm
Stellvertretender Vorsitzender Bürgermeister a.D. Dr. Herbert Burmeister
Schatzmeister Bürgermeister Markus Mücke

Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld
z.H. Frau Kathrin Schneider
Lindenstraße 34 a
14467 Potsdam

5. Mai 2011

Offener Brief zur 76. Sitzung der Fluglärmkommission am 09.05.2011
Sehr geehrte Frau Schneider,
mit großer Sorge beobachten die in der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen
Schönefeld e.V. organisierten acht Gemeinden die aktuellen Entwicklungen in der
Fluglärmkommission.
Abgesehen davon, dass jedenfalls die von der Presse veröffentlichten Darstellungen über den
Verlauf der vorangegangenen Sitzung der FLK deutlich von unseren eigenen Eindrücken
abweichen – es war leider kein Wort davon zu lesen, dass es offensichtlich eine breite Allianz der
kommunalen Vertreter in der FLK dafür geben wird, die Fluglärmbelastungen der
Flughafenanrainer durch klare Regelungen im Betriebsregime, welche zu Lasten nicht zwingend
erforderlicher (also vom Bedarf her nachgewiesener) Spielräume des Flughafenbetreibers
gehen sollen, zu reduzieren – beweist auch die nunmehr übersandte Tagesordnung für die 76.
Sitzung, dass es offenbar nicht mehr gelingt, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen.
Die Tagesordnungspunkte 04 bis 07 der 76. Sitzung weisen nicht weniger als 42 Anträge aus,
welche einer Entscheidung zuzuführen sind. Allein diese Zahl macht deutlich, dass selbst bei
konzentrierter Arbeit der mehr als 50 Mitglieder bzw. ständigen Gäste der FLK und einer
angenommenen Sitzungsdauer von sechs Stunden weniger als zehn Minuten Verhandlungsdauer
pro Antrag zur Verfügung stehen würden, was der tatsächlichen Problemlage, die sich hinter
jedem dieser Anträge verbirgt, in keiner Weise gerecht werden kann. Unter diesen 42 Anträgen
befindet sich u.a. auch der Antrag 03-2010 der Gemeinden Zeuthen/Eichwalde/Schulzendorf, mit
dem bereits im Herbst des vergangenen Jahres versucht wurde, ein grundlegendes und Richtung
weisendes Bekenntnis der Fluglärmkommission zu erreichen, mit dem eine Empfehlung der FLK
zu den Flugrouten – wie auch immer deren Verlauf sein möge – berücksichtigen müsse, dass nur
so wenig Menschen wie möglich und diese dann auch nur mit so wenig Lärm wie möglich
beaufschlagt werden. Noch nicht einmal auf diesen kleinsten gemeinsamen Nenner konnte sich
die Fluglärmkommission bislang einigen, wobei sich die Geister weniger bei der grundsätzlichen
Forderung nach möglichst wenig Fluglärm als vielmehr bei der Frage, wie gewichtet man die
unterschiedliche Stärke der Betroffenheit im unmittelbaren und im weiter entfernt liegenden
Flughafenumfeld geschieden haben und weiterhin scheiden.
Völlig zu vermissen ist bei dieser Frage eine wirksame Unterstützung durch das Ministerium für
Infrastruktur und Landwirtschaft, welches letztendlich durch die FLK beraten werden soll – so
sieht es jedenfalls der Gesetzgeber vor. Das MIL war in den letzten Monaten trotz seiner
Zuständigkeit für die FLK, der Teilnahme des Staatssekretärs an den Sitzungen der FLK und der
an dem Berechnungsmodell des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in
der FLK geäußerten Kritik nicht in der Lage, für eine wissenschaftlich fundierte
Bewertungsalternative zu sorgen, damit endlich objektive Bewertungskriterien für eine sowohl
fachlich fundierte als auch sozial angemessene Bewertungsmatrix zur Verfügung stehen. Das
MIL ist offenbar an einer derartig konstruktiven Herangehensweise auch überhaupt nicht
interessiert, sondern es favorisiert vielmehr ein Spiel auf Zeit, bei dem am Ende keine kritische
Stellungnahme der Fluglärmkommission zeitgerecht erarbeitet werden kann.
Die der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinde Flughafen Schönefeld e.V. angehörenden
Mitglieder der Fluglärmkommission werden sich daher veranlasst sehen, am 09.05.2011 der
vorgelegten Tagesordnung nicht zuzustimmen, sondern vielmehr zu verlangen, dass vor einer
Behandlung später gestellter Anträge zunächst über den Grundsatzantrag 03-2010 verhandelt und
entschieden werden muss. Anderenfalls verfehlt die Fluglärmkommission ihre gesetzliche
Aufgabenstellung, der sie sich übrigens auch in ihrer Geschäftsordnung verpflichtet hat. Danach
ist es nicht Aufgabe der FLK, für bestimmte Personengruppen oder zum Schutz einzelner
Kommunen auf eine weitestgehende Reduzierung des Fluglärms und der Luftschadstoffe
hinzuwirken, sondern sie hat vielmehr die Gesamtheit der vom entsprechenden Verkehrsflughafen
Betroffenen bei ihren Entscheidungen oder Empfehlungen zu berücksichtigen. Bereits
dieser Grundsatz schließt aus, dass Individualinteressen einzelner Mitglieder
entscheidungserheblich sein können. Vielmehr muss im Rahmen der Solidargemeinschaft aller
Betroffenen nach der Lösung gesucht werden, die per saldo die geringsten Betroffenheiten
verursacht – auch wenn es hierbei gegenüber ursprünglich verwendeten Planungsszenarien zu
Verlagerungen von Betroffenheiten kommen sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Carl Ahlgrimm