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23.03.2011: Pressemitteilung 54/11


Pressemitteilung 54/11


Zweite Demo am 27.3. im Flughafengebäude Schönefeld angemeldet

Nach dem außerordentlichen Erfolg der ersten Demonstration dieser Art, am letzten Sonntag, über die rbb aktuell berichtete, wird nun erneut im Flughafen demonstriert. „Wenn die Flieger zu uns kommen, dann kommen wir zu den Fliegern“ stellt MATTHIAS SCHUBERT fest. Der Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative gegen Flugrouten geht davon aus, dass sich auch die Berliner Flughafengesellschaft der „Lufthoheit“ des Bundesverfassungsgerichts unterwirft und die für den kommenden Sonntag im Flughafengebäude Schönefeld (Terminal A) von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr angemeldete Demonstration nicht untersagt. Jetzt, wo die Landesregierung Brandenburg erst gerade wieder betont habe, dass an der Wirtschaftlichkeit keine Abstriche gemacht würden, sei jeder Protest wichtig.

Die Kleinmachnower BI tritt jetzt als Verein mit dem Namen „Kleinmachnow gegen Flugrouten“ auf. Vorsitzender ist MATTHIAS SCHUBERT, Stellvertreter MICHAEL LIPPOLDT. Eine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt vor. Der Verein wird gemeinsam mit der Gemeinde am Montag, den 4. April, um 19 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow (Adolf-Grimme-Ring 10) eine Informationsveranstaltung zu den geplanten Flugrouten über der Region durchführen. „In unserem 4. Bürgerforum werden wir die Bürger über die Ergebnisse der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission am 28. März informieren und diese gemeinsam mit den Bürgern bewerten“, kündigt SCHUBERT an. Was mit den Bürgern, die in der Region rund um den BBI wohnen, geschehe, könne künftig jeden Bürger und jedes Unternehmen in Deutschland treffen, warnt SCHUBERT. Auf staatliche Planungen müssten sich Bürger und Unternehmen verlassen können. Es dürfe einfach nicht sein, dass im Planfeststellungsverfahren bewusst mit falschen Flugrouten operiert werde, während jetzt beinah doppelt so viele Bürger von einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) und mehr betroffen seien als im Planfeststellungsverfahren angegeben worden seien.

Auch dass jetzt das internationale Drehkreuz wieder aus der Mottenkiste geholt werde, stelle eine Mißachtung der betroffenen Bürger dar. Die Landesregierung sei offenbar nicht gewillt, sich an das Flughafenkonzept zu halten, welches einmal Grundlage für das ganze Verfahren gewesen ist. Im Urteil des BVerwG vom 16.03.2006 (BVerwG 4 A 1075.04) werde von einem Umsteigeranteil von 5 bis 10 % ausgegangen (Rn. 105). Hinsichtlich eines Großflughafens mit Drehkreuzfunktion sei aber die landesplanerische Bewertung vom 16.11.1994 zu dem Ergebnis gekommen, dass sich der Standort Schönefeld hierfür wegen der hohen Siedlungsdichte und der Anzahl der Lärmbetroffenen nicht eigne (Rn. 3 des Urteils).

Kleinmachnow, den 23.3.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Unterberg 31 , 14532 Kleinmachnow, Tel. :015140133961


Bürgerinitiative
Kleinmachnow gegen Flugrouten
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de