20.03.2011: Erste Demo
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
der Demonstrationszug am vergangenen Samstag war beeindruckende 2.000m lang und - "verkehrswirksam". Fotos und Videos finden Sie auf unserer Internetplattform: www.FLuglaermBBI.de > Gemeinsam aktiv > Protestgalerie > 12.3.2011. Vielen Dank für die aktive Teilnahme!
Wie schon informiert, gibt es durch ein höchstrichterliches Urteil jetzt auch die Möglichkeit, in Flughafengebäuden zu demonstrieren.
Unsere Freunde aus Kleinmachnow haben folgenden Text an uns gesandt, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Nach unserem Kenntnisstand sind bereits einige Stahnsdorfer Aktive zu dieser Veranstaltung angemeldet. Sollten auch Sie den dringenden Wunsch verspüren, an einer Protestveranstaltung im Flughafengebäude teilzunehmen, stellen wir sehr gern den persönlichen Kontakt nach Kleinmachnow her.
"Erste Demo im Flughafengebäude Schönefeld am 20.3.2011
Der Flugroutenprotest wird von nun an auch im Schönefelder Flughafengebäude stattfinden. Aktivisten der Kleinmachnower Bürgerinitiative haben sich über ihren Rechtsanwalt BERT HANDSCHUMACHER dazu ordnungsgemäß beim zuständigen Polizeipräsidium und der Flughafengeschäftsführung für den kommenden Sonntag, 20. März, von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr, angemeldet. Die Bürgerinitiative stützt sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. Januar 2011(AZ: 1 BvR 699/06) die verfassungsrechtlich verbriefte Versammlungsfreiheit grundsätzlich auch im Terminal eines von der öffentlichen Hand wirtschaftlich beherrschten Flughafens bestätigt.
Damit die Demonstranten, die jetzt und in Zukunft in kleinen Gruppen im Flughafen über ihre Anliegen informieren werden, nicht – wie früher prinzipiell üblich – unter Berufung auf das Hausrecht des Gebäudes verwiesen werden, hat der Anwalt der Kleinmachnower darum gebeten, dass die Flughafengesellschaft bis Donnerstagabend die Ermöglichung der Demo bestätigt. Die Kleinmachnower haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie ansonsten noch am Freitag beim zuständigen Amtsgericht einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen würden.
Kleinmachnow, den 16.3.2011"
Viele Grüße
Matthias Piaszinski