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16.03.2011: Pressemitteilung 51 /11

Pressemitteilung 51 /11

BBI Versammlungsfreiheit
Erste Demo im Flughafengebäude Schönefeld am 20.3.2011

Der Flugroutenprotest wird von nun an auch im Schönefelder Flughafengebäude stattfinden.
Aktivisten der Kleinmachnower Bürgerinitiative haben sich über ihren Rechtsanwalt
BERT HANDSCHUMACHER dazu ordnungsgemäß beim zuständigen Polizeipräsidium und
der Flughafengeschäftsführung für den kommenden Sonntag, 20. März, von 13:30 Uhr bis
16:30 Uhr, angemeldet. Die Bürgerinitiative stützt sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht.
Dieses hat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 22. Januar 2011
(AZ: 1 BvR 699/06) die verfassungsrechtlich verbriefte Versammlungsfreiheit grundsätzlich
auch im Terminal eines von der öffentlichen Hand wirtschaftlich beherrschten Flughafens
bestätigt.
Damit die Demonstranten, die jetzt und in Zukunft in kleinen Gruppen im Flughafen über ihre
Anliegen informieren werden, nicht – wie früher prinzipiell üblich – unter Berufung auf das
Hausrecht des Gebäudes verwiesen werden, hat der Anwalt der Kleinmachnower darum
gebeten, dass die Flughafengesellschaft bis Donnerstagabend die Ermöglichung der Demo
bestätigt. Die Kleinmachnower haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie ansonsten
noch am Freitag beim zuständigen Amtsgericht einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch
nehmen würden.

Kleinmachnow, den 16.3.2011

V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Unterberg 31
14532 Kleinmachnow
Tel. :015140133961

Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de