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12.04.2011: Petition im Bundestag

Mitzeichnung nach wie vor möglich - 12.4.2011

Presseinformation:

Petition zum Deutschen Bundestag zum Thema „Besserer Schutz Betroffener bei Flugroutenänderungen an planfestgestellten Flughäfen“
Die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte hat kürzlich eine Petition zum Thema „Besserer Schutz Betroffener bei Flugroutenänderungen an planfestgestellten Flughäfen“ beim Deutschen Bundestag eingereicht, um damit auf die Problematik der Anwohner bei vielen deutschen Flughäfen hinzuweisen, die sich durch willkürliche Flugroutenänderungen – auch nach dem Planfeststellungsbeschluss – ergeben.
Auch noch heute – nach Ablauf der Mitzeichnungsmöglichkeit bei der Öffentlichen Petition – wird dieses Thema noch heiß diskutiert und es melden sich noch immer viele Personen, die sich der Petition anschließen möchten.
Bis zum heutigen Tage haben sich 3.695 Personen durch Mitzeichnung, per Post und Fax angeschlossen
und wollen diese Petition unterstützen. Auch der Bund Naturschutz in Bayern e. V. hat diesbezüglich eine eigene Petition eingereicht.
Gemeinden aus der Nähe von Flughäfen haben Ihren Bürgern empfohlen, eine Petition durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte einreichen lassen.
Ein Anschluss an die Petition ist noch möglich, solange der Deutsche Bundestag noch nicht zu einem Ergebnis der Prüfung gekommen ist. Informieren Sie daher Ihre Freunde, Bekannte, Nachbarn und Interessierte über die Petition und schließen Sie sich dieser noch an! Die Möglichkeiten der Einreichung der Petition können Sie unserer Internetseite www.baumann-rechtsanwaelte.de unter der Rubrik „Aktuelles“ entnehmen.

Würzburg, den 12.04.2011
gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht

Bei Rückfragen:
Stefanie Stumpf
Tel. (0931) 4 60 46-48
Fax (0931) 4 60 46-70
Hauptsitz
Annastraße 28 • 97072 Würzburg
Telefon 0931-46046–0
Telefax 0931-46046–70
info@baumann-rechtsanwaelte.de
ZWEIGSTELLE
Floßplatz 35 • 04107 Leipzig
Telefon 0341-149697-60
Telefax 0341-149697-58
leipzig@baumann-rechtsanwaelte.de
Kanzlei-Homepage:
www.baumann-rechtsanwaelte.de

ACHTUNG! Mitzeichnung nicht mehr per ePetition möglich! Bitte direkt über die o.g. homepage der Anwalts-Kanzlei!

Die Petition im Bundestag -

Wir können nunmehr mitteilen, dass unsere öffentlich eingereichte
Petition beim Deutschen Bundestag veröffentlicht wurde. Sie können diese ab
heute direkt auf der Seite des Deutschen Bundestags – bis zum 28.01.2011 -
mitzeichnen. Die Mitzeichnung ist selbstverständlich kostenfrei.

Der Link hierzu lautet: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=9bfcfd50db1731d791e243e
ffc7bc4c1&action=petition;sa=details;petition=15691

Um den größtmöglichen Druck auf den Deutschen Bundestag aufzubauen, wäre es
unser Ziel, eine Anzahl von 50.000 Petenten zu erreichen. Wir würden uns
daher freuen, wenn Sie diese Email an weitere Interessenten weiterleiten und
uns mit Ihrer Mitzeichnung unterstützen würden.

Derzeitiger Stand: in 2 Tagen über 200 Petenten!

Gerne stehen wir Ihnen für diesbezügliche Fragen zur Verfügung und
verbleiben für heute

mit freundlichen Grüßen
RA W. Baumann
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
________________________________
BAUMANN Rechtsanwälte
Annastraße 28
97072 Würzburg
Tel. 0931 460 46-0
Fax 0931 460 46-70
www.baumann-rechtsanwaelte.de

-21.12.2010-
Also: jetzt online-Beteiligung möglich!: link
Beim Bundestag eingereichte Petition zum Thema Verkehrsflughäfen und Landeplätze - Besserer Schutz Betroffener vor Fluglärm:

Die Unterzeichner wenden sich an den Bundestag, im Wege einer Änderung der Rechtslage den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm auch im Falle einer Änderung der Flugrouten nach Abschluss der Planfeststellung effektiv sicherzustellen.
Begründung:

Die Petenten ersuchen den Bundestag, im Einzelnen die folgenden Veränderungen des geltenden Rechts in Erwägung zu ziehen und zu regeln, nämlich

1. den Umkreis eines Flughafens in einem Radius von mindestens 35 km um den Flughafen generell als Betroffenheitszone auszuweisen und allen Einwohnern in dieser Zone explizit ein Recht auf Beteiligung im Planfeststellungsverfahren, ein Klagerecht gegen die Errichtung oder die wesentliche Änderung des Flughafens und ein Recht u. U. auf Lärmschutzmaßnahmen sowie auf Entschädigung einzuräumen,

2. durch eine gesetzliche Neuregelung sicherzustellen, dass alle Fragen des Flugbetriebs im Nahverkehrsbereich eines Flughafens - und damit auch die Festlegung der An- und Abflugverfahren - bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vollständig und verbindlich geklärt werden,

3. eine Pflicht der Planfeststellungsbehörde festzuschreiben, einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss im Falle einer Änderung der Flugrouten von Amts wegen unverzüglich anzupassen und

4. darüber hinausgehend eine Ergänzung des § 24 b LuftVG durch folgenden Satz 2 vorzunehmen:
"Bei der Festlegung der Flugverfahren soll die für die Flugsicherung zuständige Stelle von den dem Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Flugrouten nur abweichen, wenn sich die der Flugroutenfestlegung zugrunde gelegten Annahmen nachträglich geändert haben und durch die abweichenden Flugverfahren keine neuen unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen entstehen."
In den letzten Jahren gab es in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Flughäfen,
- für welche von der Planfeststellungsbehörde im Verfahren und im Planfeststellungsbeschluss feste Annahmen für zu erwartende Flugrouten zugrunde gelegt worden sind, so dass die Errichtung bzw. Änderung und der Betrieb der Flughäfen als mit dem Luftverkehrsrecht übereinstimmend zugelassen werden konnten,
- für die aber das zuständige Luftfahrtbundesamt (jetzt Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) die Flugrouten vor oder bei Inbetriebnahme bzw. während des Betriebs des Flughafens gravierend geändert hat, - für welche nach der Inbetriebnahme eine gänzlich andere Lärmsituation im näheren und weiteren Umfeld entstanden ist, als im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt worden war, mit einer teilweise vielfach höheren Zahl an Lärmbetroffenen, einer unerwartet hohen Lärmbelastung bzw. einer erheblich größeren Fläche lärmbetroffener Gebiete.

Die neuen lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger sind weitgehend rechtlos.

Wir bitten Sie, sich die Zeit (ca. 5 Minuten) zu nehmen und diese Petition mitzuzeichnen unter
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15691

Vielen Dank.
Die Stahnsdorfer BI wünscht Ihnen einen schönen 4. Advent.
Stahnsdorf, 17.12.2010


Die Anwaltskanzlei Baumann, Würzburg - Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht - hat eine

Petition "Besserer Schutz Betroffener bei Flugroutenänderungen an planfestgestellten Flughäfen" - Lärmbetroffene aus ganz Deutschland wenden sich an den Deutschen Bundestag

initiiert.

Für eine Teilnahme finden Sie die erforderlichen Informationen und Dokumente hier als download:
Petition - Begleitschreiben und
Vollmacht - Petition

Mit 100 Bussen zum Deutschen Bundestag
Petition „Besserer Schutz Betroffener bei
Flugroutenänderungen an planfestgestellten
Flughäfen“

Die Petition „Besserer Schutz Betroffener bei Flugroutenänderungen an planfestgestellten
Flughäfen“ wurde nach dem Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages zur Behandlung vorgelegt. Mehr als 5000 Petenten machten von ihrem
Recht aus Art. 17 GG Gebrauch und wandten sich an den Deutschen Bundestag. Die
Frage ist, welche Reaktion der Deutsche Bundestag zeigt, wenn alle an der Petition
Beteiligten gemeinsam mit dem Bus nach Berlin reisen, um direkt vor Ort ihrem
Vorbringen nochmals Ausdruck zu verleihen. Anfang Dezember 2010 hat die Kanzlei
Baumann Rechtsanwälte im Auftrag von Anwohnern verschiedener Flughäfen eine
Sammelpetition zum Deutschen Bundestag eingereicht. Diese führt den Titel „Besserer
Schutz Betroffener beim Flugrouten-änderungen an planfestgestellten Flughäfen“.
Derzeit befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem
Vorhaben.
Angestrebt ist, im Wege einer Änderung der Rechtslage den Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm auch im Falle einer Änderung der Flugrouten nach Abschluss der
Planfeststellung effektiv sicherzustellen. Grund dafür war die im Rahmen zahlreicher
Klageverfahren gewonnene Erkenntnis, dass die derzeitige Rechtslage einen
effektiven und umfassenden Schutz der Bürger vor Fluglärm – vor allem bei
nachträglichen Flugroutenänderungen – nicht gewährleistet. Dies scheint vor allem
unter dem Gesichtspunkt problematisch, dass Flugrouten im Planfeststellungsverfahren
zwar prognostiziert, aber nicht verbindlich festgelegt werden müssen und
sich damit teilweise völlig neue oder aber stark veränderte Betroffenheiten durch den
Fluglärm ergeben. Die neu lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger sind in diesen
Fällen weitgehend rechtlos.
Getreu dem Motto „Gemeinsam sind wir stark!“ haben sich mehr als 5000 Mitzeichner
gefunden, welche die Petition unterstützen. Es wäre interessant zu erfahren, wie der
Deutsche Bundestag reagiert, wenn die mehr als 5000 Petenten mit über 100 Bussen
in Berlin anreisen und direkt vor Ort auf die defizitäre Situation und die Notwendigkeit
einer Änderung der Rechtslage hinweisen. Der Appell an die Abgeordneten des
Deutschen Bundestags lautet: „Nehmen Sie die Sorgen und die Interessen der
lärmbetroffenen Bürger und Bürgerinnen ernst. Die Betroffenen selbst stehen der
Lärmsituation teilweise völlig rechtlos gegenüber!“
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann fordert: „Eine Verfahrensänderung im Bereich des
Planungsrechts ist in Anbetracht der durch die Flugroutenänderungen verursachte
teilweise vielfach höhere Zahl an Lärmbetroffenen, der unerwartet hohen Lärmbelästigung
beziehungsweise der erheblich größeren Fläche lärmbetroffener Gebiete
zwingend erforderlich. Gerade unter dem Aspekt, dass die lärmbetroffenen
Bürgerinnen und Bürger zum Teil gesundheitsschädlich betroffen sind, scheint eine
Änderung vorliegend unausweichlich. Es gilt, die Belastung für die Bevölkerung zu
minimieren und somit eine Verschlechterung des Lebensumfeldes der Betroffenen zu
verhindern.“
Jetzt wird mit Spannung die hoffentlich positive Beschlussfassung im Deutschen
Bundestag erwartet.

Würzburg, den 01.09.2011

gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht

Hauptsitz
Annastraße 28 • 97072 Würzburg
Telefon 0931-46046–0
Telefax 0931-46046–70
info@baumann-rechtsanwaelte.de
ZWEIGSTELLE
Floßplatz 35 • 04107 Leipzig
Telefon 0341-149697-60
Telefax 0341-149697-58
leipzig@baumann-rechtsanwaelte.de
Kanzlei-Homepage:
www.baumann-rechtsanwaelte.de

Bei Rückfragen:
Petra Engelmann
Tel. (0931) 4 60 46-49
Fax (0931) 4 60 /8+46-70