08.04.2011: Pressemitteilung 61/11
Pressemitteilung 61/11
Teilnahme an der Groß-Demo in Schönefeld unbedingt notwendig
Bundesverwaltungsgericht will Klagen abweisen!
Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, man hätte - wenn überhaupt - schon im
September oder spätestens Anfang Oktober 2010 Klage gegen den BBIPlanfeststellungsbeschluss
erheben bzw. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
beantragen müssen. Würde der zuständige Senat diese Einschätzung tatsächlich
bestätigen, wäre dies für die vielen hunderttausend von den Lasten des künftigen
Hauptstadtflughafens BBI in Schönefeld neu betroffenen Bürger niederschmetternd. Im
Kreise der Bürgerinitiativen, die seit dem 6.9.2010 gegen die neuen abknickenden
Flugrouten streiten, ist man der Auffassung, der zuständige Senat verlange den Bürgern
geradezu hellseherische Fähigkeiten ab. Im vergangenen September sei für sie überhaupt
noch nicht erkennbar gewesen, dass die geraden Abflugrouten, die der Planfeststellung für
den BBI zugrunde gelegt worden sind, von Anfang an falsch waren. Niemand außerhalb des
eingeweihten Zirkels um die Bretschneidersche Planfeststellungsbehörde habe den
tatsächlichen Betrug zu Lasten der Bürger durchschauen können. Erst die Veröffentlichung
einer Urkunde am 10.12.2010 in der BILD-Zeitung hat den am 7.10.1998 eingeleiteten
konspirativen Akt des früheren Chefs der Flughafenplanungsgesellschaft ans Licht
gebracht hat. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass das Vertrauen der Bürger in die
Rechtssicherheit erschüttert würde. Das Rechtsstaatsprinzip jedoch gehört zu den
wichtigsten Werten überhaupt, hat Bundespräsident Roman Herzog gemahnt, „denn es
bedeutet Schutz des Bürgers vor Willkür und die Bindung staatlichen Handelns an die
Normen des Rechts.“ Sollte sich ergeben, dass die Menschen vor Gericht keinen Schutz
mehr vor einer Planung erwarten dürfen, die derart von dem tatsächlich Realisierten
abweicht, würde dies nach Auffassung der die Klagen unterstützenden Bürgerinitiativen
Zeuthen, Kleinmachnow und Rangsdorf dem Rechtsstaatsprinzip nicht mehr gerecht.
Es ist nun besonders notwendig, dass die Bürger der gesamten Region am Sonntag, den
10. April, um 15 Uhr in Schönefeld (Dorfkirche, Nähe S-Bhf Schönefeld) für ihre Rechte
demonstrieren. Sollte das oberste deutsche Verwaltungsgericht den Bürgern nicht helfen, ist
der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zum Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg vorgezeichnet!
Kleinmachnow, den 8.4.2011
V.i.S.d.P.:
Matthias Schubert
Unterberg 31
14532 Kleinmachnow
Tel.:015140133961
Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de