11.10.2010: Pressemitteilung 05/10
Bürgerinitiative
Weg mit Flugrouten über Kleinmachnow
http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de
Pressemitteilung 05/10
Flugroutenprotest:
Dem Verschweigen folgen nun die politischen Vertuschungsversuche
Die Bundesregierung will - so scheint es - einer ganzen Region, die im künftigen Fluglärm
unterzugehen droht, weismachen, sie selbst habe mit der Festsetzung der Flugrouten für den
geplanten und in Bau befindlichen Großflughafen „Berlin-Brandenburg International“ nichts
zu tun.
So erklärt die Bundesregierung schriftlich gegenüber der Bundestagsabgeordneten Andrea
Wicklein (SPD), sie sei weder an der Erarbeitung der Flugrouten noch an ihrer Festlegung
und Veröffentlichung beteiligt. Bei den Bürgerinitiativen, die sich gegen die jetzt plötzlich
neu veröffentlichten und von der Planfeststellung völlig abweichenden Routen mit allen
Kräften zur Wehr setzen, gibt es für derartige Abwiegelungsversuche von höchster Stelle
keinerlei Verständnis und Toleranz. So wird entgegnet, das für die Festlegung der Flugrouten
zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sei in Wahrheit eine nachgeordnete
Behörde des Bundesverkehrsministeriums. Die Länder Berlin, Brandenburg und der Bund,
denen die grandiose Fehlentscheidung für den Standort des BBI in Schönefeld angelastet
werden müsse, seien Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde sowie gleichzeitig
Flughafenbetreiber und der Bund mit seinen nachgeordneten Dienststellen Deutsche
Flugsicherung, Bundesaufsichtsamtamt für Flugsicherung und Umweltbundesamt, voll auch
für deren Handeln verantwortlich. Wenn aus der Flugsicherung bereits zu hören ist, für die
geänderten Routen, die nun mindestens 200.000 Menschen neu mit Fluglärm überziehen,
gebe es einen politischen Auftrag, dann wäre es höchste Zeit für einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss.
„Ein System, das wie beim BBI sein Spiel mit eigenen Schiedsrichtern pfeift, kollidiert
schnell mit den Regeln von Fairness und rechtsstaatlicher Partizipation“, heißt es immer öfter
bei den Bürgerinitiativen. Wer wie der Parlamentarische Staatsekretär des
Bundesverkehrsministeriums dann noch mit Spitzfindigkeiten Fakten zu verschleiern
versuche, mache sich gänzlich unglaubwürdig. Dass ein Abflugverfahren nicht Gegenstand
der Planfeststellung ist, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort die Menschen belehrt, habe
nie jemand bezweifelt. Dass aber ein genau definierter Lärmkorridor, der der Planfeststellung
zugrunde lag, nach der Planfeststellung nicht mehr aus Gründen, die bei der Planfeststellung
bereits bekannt waren, beliebig in andere Regionen verlagert werden kann, ohne die dem
Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Abwägung und damit den Standort des
Großflughafens zu gefährden, sollte dagegen jedem klar sein. Genauso unklug sei es, die
Begründung für die neuen Routen bei einer Richtlinie der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation aus 2004 zu verankern. Die Spreizung zweier Abflugbahnen um
15° war schon 1998 gängige Praxis und der Planfeststellungsbehörde bekannt. Dass man beim
BBI daraus nun eine Spreizung von rund 45° macht, diene - so vermuten inzwischen viele -
nur dem Ziel, das vom Bundesverwaltungsgericht angeordnete Nachtflugverbot zu kippen.
Kleinmachnow, den 11.10.2010
V.i.S.d.P.:Matthias Schubert Unterberg 31, 14532 Kleinmachnow, Tel.:015140133961